Führerscheinuntersuchungen
Als Sachverständige für die ärztliche Untersuchung nach § 8 des Führerscheingesetzes bietet Frau Dr. Nicola BERGER folgende Untersuchungen an
Erstuntersuchung
Gruppe 1 (A,B,F) 35 Euro 00 Cent
Gruppe 2 (C,C1,D,E,G) 50 Euro 00 Cent
Gruppe 1 + 2 50 Euro 00 Cent
für C und D 30 Euro 00 Cent
Die Lenkberechtigung der
Klasse C ist immer auf maximall 5 Jahre befristet, ab dem vollendeten 60.
Lebensjahr darf diese nur mehr auf 2 Jahre erteilt werden. Ausgenommen jene
Personen die im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse C sind, die vor dem
1.11.1997 ausgestellt wurde, diese haben bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, 36
Monate Zeit die Lenkberechtigung der Klasse C zu verlängern. Die Unterklasse C1
darf nur für 10 Jahre erteilt werden und ab dem vollendeten 60 Lebensjahr
nur mehr auf 5 Jahre erteilt werden
Die Lenkberechtigung der Klasse D darf nur für fünf Jahre erteilt werden, ab
dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr auf 2 Jahre erteilt werden. Die Übergangsbestimmungen
entfallen bei der Lenkberechtigung der Klasse D, da diese schon vor dem
1.11.1997 befristet waren.
Quelle vom
3.4.2008
Georg
Eberl
Bundessektionssekretär Sektion Verkehr
Gewerkschaft vida
Voraussetzungen
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ein gültiger Lichtbildausweis Kontaktlinsenträger
benötigen eine Bescheinigung des Augenarztes, dass diese
reizlos vertragen werden. |
Anmeldung in der Praxis während der Ordinationszeiten oder
Die Bescheinigung der "Gesundheitlichen Eignung" für die Lenkberechtigung erhalten Sie sofort mit nach Hause!
In
wenigen Ausnahmefällen kann das Gutachten nicht erstellt werden. Dann ist der
halbe Betrag zu bezahlen und eine weitere Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen,
wo die zweite Hälfte des Gutachterhonorars zu bezahlen ist.
Hinweise zu den Sachverständigengutachten der Ärzte für Allgemeinmedizin nach §8 FSG finden Sie auch unter www.help.gv.at
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