Führerscheinuntersuchungen 

Als Sachverständige für die ärztliche Untersuchung nach § 8 des Führerscheingesetzes bietet Frau Dr. Nicola BERGER folgende Untersuchungen an 

Erstuntersuchung 

Gruppe 1 (A,B,F)                    35  Euro   00 Cent

Gruppe 2 (C,C1,D,E,G)         50  Euro   00 Cent

Gruppe 1 + 2                          50  Euro   00 Cent

 Wiederholungsuntersuchungen

für C und D                             30  Euro   00 Cent

Die Lenkberechtigung der Klasse C ist immer auf maximall 5 Jahre befristet, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr darf diese nur mehr auf 2 Jahre erteilt werden. Ausgenommen jene Personen die im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse C sind, die vor dem 1.11.1997 ausgestellt wurde, diese haben bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, 36 Monate Zeit die Lenkberechtigung der Klasse C zu verlängern. Die Unterklasse C1 darf nur für 10 Jahre erteilt  werden und ab dem vollendeten 60 Lebensjahr nur mehr auf 5 Jahre erteilt werden

Die Lenkberechtigung der Klasse D darf nur für fünf Jahre erteilt werden, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr auf 2 Jahre erteilt werden. Die Übergangsbestimmungen entfallen bei der Lenkberechtigung der Klasse D, da diese schon vor dem 1.11.1997 befristet waren.


Quelle vom 3.4.2008

Georg Eberl
Bundessektionssekretär Sektion Verkehr
Gewerkschaft vida 

Voraussetzungen

schein.gif (6660 Byte)

       ein gültiger Lichtbildausweis

Kontaktlinsenträger benötigen eine Bescheinigung des Augenarztes, dass diese reizlos vertragen werden.

Anmeldung in der Praxis während der Ordinationszeiten oder 

 nicola@docberger.at

Die Bescheinigung der "Gesundheitlichen Eignung" für die Lenkberechtigung erhalten Sie sofort mit nach Hause!

In wenigen Ausnahmefällen kann das Gutachten nicht erstellt werden. Dann ist der halbe Betrag zu bezahlen und eine weitere Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen, wo die zweite Hälfte des Gutachterhonorars zu bezahlen ist.

Hinweise zu den Sachverständigengutachten der Ärzte für Allgemeinmedizin nach §8 FSG finden Sie auch unter www.help.gv.at 

Homepage Dr. Nicola Berger    Gemeinsame Homepage    Homepage Dr. Thomas Berger